Hugo Preuß
Hugo Preuß (* 28. Oktober 1860 in Berlin; † 9. Oktober 1925 ebenda) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und gilt als „Vater“ der Weimarer Reichsverfassung.
Hugo Preuß, der aus einer jüdischen Kaufmannsfamilie entstammt, habilitierte 1889 als Staatsrechtler an der Universität Berlin und arbeitete, da er ungetauft dort nicht Professor werden konnte, als Privatdozent für öffentliches Recht. Erst 1906 erhielt er seine erste Professur an der neu gegründeten Handelshochschule Berlin, 1918 wurde er deren Rektor.
1895 wurde Hugo Preuß Mitglied der Berliner Stadtverordnetenversammlung für die Freisinnige Vereinigung, deren linken Flügel er angehörte. Von 1910 bis 1918 war er ehrenamtlicher Stadtrat des Berliner Magistrats.
Hugo Preuß – der Vater der Weimarer Verfassung
1918 war er Mitbegründer der linksliberalen DDP für die er von 1919 bis zu seinem Tod 1925 Mitglied des Preußischen Landtags war. Nach der Novemberrevolution wurde Hugo Preuß am 15. November 1918 zum Staatssekretär des Reichsamts des Innern berufen und mit dem Entwurf einer Reichsverfassung beauftragt. Für dieses Amt und diese Aufgabe hatte der Rat der Volksbeauftragten neben Preuß die Berufung Max Webers erwogen, was später unterblieb. Die von ihm am 3. Februar 1919 vorgelegte Verfassung wurde nicht vollständig umgesetzt. Kritik kam vor allem von konservativer Seite, für die der Entwurf zu sehr der Paulskirchenverfassung ähnelte; man hätte auf dieser Seite des politischen Spektrums eine Anlehnung an die preußische Verfassung von 1848/50 bevorzugt. Insbesondere die Neuordnung des deutschen Föderalismus wurde kritisiert (siehe Karte).
Im Kabinett Philipp Scheidemann (SPD) war Hugo Preuß von Februar bis Juni 1919 erster Reichsinnenminister der Weimarer Republik. Im folgenden Kabinett von Gustav Bauer (SPD) übernimmt er das Amt des Reichskommissars für Verfassungsfragen. Am 11. August des selben Jahres tritt die Weimarer Verfassung in Kraft.
Hugo Preuß war Mitglied des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. Sein Judentum nahm die Propaganda der NSDAP nach seinem Tod 1925 immer wieder zum Anlass, die Weimarer Republik und ihre Verfassung als „undeutsch“ zu diskreditieren.