Young-Plan
Der am 21. August 1929 verabschiedete Young-Plan (benannt nach dem amerikanischen Wirtschaftsexperten O.D. Young) ist einer von mehreren außenpolitischen Verträgen der Weimarer Republik, die die Inhalte des Versailler Vertrages modifizierten. Im Young-Plan wurden die von Deutschland zu erbringenden Jahresleistungen an Reparationen auf umgerechnet 36 Milliarden Reichsmark gesenkt. Allerdings wurden sie dafür auf einen langen Zeitraum gestreckt – auf 59 Jahre bis ins Jahr 1988. Nimmt man das Jahr 1930 als Grundlage, musste das Deutsche Reich jährlich durchschnittlich den Gegenwert von 7,3 Prozent sämtlicher öffentlicher Einnahmen bezahlen.
Zudem wurden die ausländischen Kontrollinstanzen, die der Dawes-Plan noch vorgesehen hatte, aufgehoben. Da fast gleichzeitig das besetze Rheinland (30. Juni 1930) geräumt wurde, ist die deutsche Souveränität faktisch wiederhergestellt. Letztendlich wurde der Young-Plan im Juli 1932 auf der Konferenz von Lausanne nach einem Vorschlag des amerikanischen Präsidenten Herbert Hoover aufgehoben, nachdem es während der Weltwirtschaftskrise zu einem allgemeinen Zahlungsmoratorium kam.
In Deutschland kam es 1929 zu einem Volksentscheid gegen den Young-Plan, der den Aufstieg der nationalsozialistischen NSDAP einleitete.
Quellen:
- Sellen, Albrecht: Geschichte 2 kurz&klar. Donauwörth 1997. S. 100f.
- Wikipedia