Völkerbund
Der Völkerbund wurde im Juni 1919 als Bestandteil der Pariser Friedenskonferenzen zum Ersten Weltkrieg gegründet und mit ihm begann ein neues Zeitalter in der europäischen Außenpolitik. Bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges hatte die Idee des europäischen Mächtegleichgewichts (Westfälischer Frieden und Utrechter Frieden) die Außenpolitik der europäischen Staaten bestimmt. Die enormen Zerstörungen des „Großen Krieges“ aber machten deutlich, dass der Gleichgewichtsgedanke nicht mehr mehr funktionierte. Woodrow Wilson war der erste, der in seinen 14-Punkten, die Gründung eines Völkerbundes vorschlug: statt des Mächtegleichgewichts, sollten jetzt gemeinsame Konfliktlösungen und demokratische Prinzipien Kriege verhindern.
Die Völkerbundsatzung, die am 28. Juni 1919 verabschiedet wurde, enthält folgende Bestimmungen:
- Oberstes Organ ist die „Völkerbundversammung“, eine Vollversammlung aller Mitglieder, in der jedes Mitglied eine Stimme hat und die einmal jährlich zusammentritt. Häufiger trifft sich der „Völkerbundsrat“ in dem die Hauptmächte (England, Frankreich, Italien, bis 1933 Japan, 10926-33 Deutschland und die UdSSR 1934-39) und weitere neun gewählte Mitglieder vertreten sind. Sitz des Generalsekretariats des Völkerbundes war Genf.
- Dem Völkerbund angeschlossen sind verschiedene Organisationen wie z.B. der internationale Gerichtshof in Den Haag
- Der Völkerbund übernimmt bzw. kontrolliert die Verwaltung ehemaliger Kolonien, des Saargebiets und Danzigs.
- Der Völkerbund vermittelt in Streitfällen und kann bei Missachtung seiner Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit in der Versammlung wirtschaftliche und militärische Sanktionen beschließen.
Dem Völkerbund gelang es mehrfach Konflikte zu schlichten und er leistete Bedeutendes auf dem humanitären und wirtschaftlichen Gebiet. Auf Dauer gelang ihm die Aufgabe der Friedenssicherung jedoch nicht. Die Hauptursachen dafür liegen in:
- der Tatsache, dass die USA nicht im Völkerbund vertreten waren (der Senat hatte den Beitritt gegen den Willen des Präsidenten verhindert)
- dem Umstand, dass in den 30er Jahren nationale Bewegungen wieder auflebten und es einigen Staaten (Deutschland, Italien, Japan) unmöglich machten ihre nationalen Interessen den internationalen unterzuordnen – alle diese Staaten traten nach und nach aus dem Völkerbund aus
- die Wirkungslosigkeit der Mittel, die dem Völkerbund zu Verfügung standen (keine Exekutive, keine militärische Macht)
Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wird klar, dass der Völkerbund dem Geschehen nur ohnmächtig zusehen kann. Nachdem im Juni 1945 die Nachfolgeorganisation UNO gegründet wird, löst sich der Völkerbund 1946 auf.
Quelle:
- Sellen, Albrecht: Geschichte kurz & klar 2. Donauwörth 1997. S. 92f.