Vertrag von Locarno
Der Vertrag von Locarno (eigentlich sieben Einzelverträge) ist eine völkerrechtliche Vereinbarungen, die 1925 in Locarno (Schweiz) verhandelt und in London unterzeichnet wurde, nachdem die Parlamente zugestimmt hatten. Sie traten am 10. September 1926 mit der Aufnahme von Deutschland in den Völkerbund in Kraft. Deutschland, Frankreich und Belgien verzichteten gegenseitig auf eine gewaltsame Veränderung ihrer im Versailler Vertrag gezogenen Grenzen. Eine Revision der Ostgrenzen behielt Deutschland sich vor. Die deutsche Seite wurde in den Verhandlungen von dem parteilosen Reichskanzler Hans Luther und Außenminister Gustav Stresemann (DVP) vertreten.
Der Vertrag von Locarno wurden als das Fundament des verbesserten westeuropäischen diplomatischen Klimas bis zum Ende der 1920er Jahre betrachtet, obwohl die Spannungen mit Osteuropa andauerten.
Die Verträge von Locarno lösten eine Kabinettskrise in der Mitte-Rechts-Koalition von Hans Luther (parteilos) aus. Aufgrund der Anerkennung der Westgrenze waren die Nationalisten im Reichstag gegen die Verträge von Locarno. Die DNVP zog sich deshalb aus der Regierung zurück. Am 27. November wurden die Verträge vom Reichstag mit den Stimmen der Oppositionsparteien DDP und SPD ratifiziert. Die Regierung hatte angekündigt, nach der Vertragsunterzeichnung zurückzutreten, was sie am 5. Dezember auch tat.