Stinnes-Legien-Abkommen
Der Stinnes-Legien-Abkommen (eigentlich: Satzung für die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands) ist ein Abkommen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften der während der Novemberrevolution ausgehandelt und am 15. November 1918 abgeschlossen wurde. Seinen Namen verdankt es den beiden federführenden Unterzeichnern: dem Ruhrindustriellen Hugo Stinnes (DVP) und dem Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Carl Legien (SPD), unterschrieben haben es aber unter anderem auf Arbeitgeberseite Alfred Hugenberg (DNVP, Zeitungskonzern), Friedrich Springorum (Hoesch), Hans von Raumer (Zentralverband der Deutschen Elektrotechnischen Industrie), Carl Friedrich von Siemens, Walther Rathenau (DDP, AEG).
Die Arbeitgeberverbände erkannten die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterschaft an und vereinbarten die Arbeitsbedingungen durch Kollektivvereinbarungen (Tarifverträge) zu regeln. Zugleich wurde damit von Arbeitgeberseite die Einrichtung von Arbeiterausschüssen in den Betrieben (Betriebsräten) und die Einführung des Achtstundentags vereinbart. Für die Gewerkschaften bedeutete die Vereinbarung einen sozialpolitischen Durchbruch, denn mit ihm vollzog die Groß- und Schwerindustrie eine radikale Abkehr von ihrer bisherigen anti-gewerkschaftlichen Politik, nachdem der Staat die Gewerkschaften schon 1916 als Arbeitnehmervertreter anerkannt hatte.
Was für die Gewerkschaften als ein Vertragswerk von grundsätzlicher Bedeutung für den Wandel im Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit galt, war für die Unternehmer ein Not- und Zweckbündnis aus Furcht vor einer Sozialisierung ihrer Fabriken in der Novemberrevolution.
Quellen: