Blutmai 1929
Als Blutmai bezeichnet man die mehrtägigen Unruhen, die anlässlich des 1. Mai 1929, dem Tag der Arbeit, in Berlin stattfanden.
Im April 1929 hob der sozialdemokratischen Polizeipräsident Berlins ein allgemenines Versammlungsverbot zum Schutz der öffentlichen Ordnung nicht auf. Somit verbot er faktisch die für den 1. Mai, dem Tag der Arbeit, angekündigten politischen Veranstaltungen der KPD und von verschiedenen Gewerkschaftsverbänden. Der 1. Mai war kein besonderer Feiertag zu dieser Zeit. Die KPD reagierte darauf mit einem Aufruf zu friedlichen Versammlungen zum 1. Mai 1929 in Berlin.
Tausende Arbeiter folgten dem Aufruf. Sie versuchten aus den Berliner Bezirken in das Stadtzentrum zu gelangen. Ihnen gegenüber hatte die Berliner Polizei 13.000 Polizisten aufgestellt, die gewaltsam gegen die Demonstranten vorgingen. Es wurden Straßenblockaden errichtet. In zwei Bezirken musste der Ausnahmezustand ausgerufen werden.
In den dreitägigen Unruhen., die in der Folge als Blutmai in die Geschichte eingingen, kamen über 30 Menschen zu Tode. Zudem wurden etwa 200 und 50 Polizisten verletzt. Die preußische Regierung unter Führung der SPD verbot in der Folge den Roten Frontkämpferbund in Preußen und setzte das Verbot noch im Mai 1929 auch reichsweit durch.
Bei der Beerdigung der zivilen Opfer des Blutmai am 8. Mai sprach Ernst Thälmann (KPD) und „solidarisierte sich völlig mit denjenigen, die auf den Barrikaden gestanden haben.“