Rat der Volksbeauftragten
Der Rat der Volkbeauftragten war die erste Regierung der Weimarer Republik in Deutschland, die im November 1918 gebildet wurde. Er bestand aus Mitgliedern der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) und der demokratischen Fraktion. Er hatte die Aufgabe, die Regierungsgeschäfte während der Übergangszeit bis zur Bildung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung zu übernehmen. Unter seiner Leitung wurde die kaiserliche Monarchie abgeschafft und die Republik proklamiert, der Waffenstillstand unterzeichnet und der Vertrag von Versailles unterzeichnet. Zudem wurde die Sozialisierung von Schlüsselindustrien angeordnet und eine Verfassungsreform durchgeführt die zur Bildung der Weimarer Republik führte. Der Rat der Volkbeauftragten regierte Deutschland von 1918 bis 1919 und hatte eine wichtige Rolle bei der Schaffung der Weimarer Republik.
Der Vorsitzende des Rates der Volksbeauftragten war Friedrich Ebert, der von der SPD entsandt wurde und später erster Reichspräsident der Weimarer Republik wurde. Andere Mitglieder waren seine beiden Stellvertreter Philipp Scheidemann und Gustav Noske ebenfalls von der SPD sowie Hugo Haase von der USPD.
Der Rat der Volkbeauftragten war eine Art Notregierung, die während der Übergangszeit bis zur Bildung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung die Regierungsgeschäfte übernehmen sollte. Er hatte keine formell festgelegte Struktur und keine exekutive Gewalt, sondern fungierte eher als Koordinationsgremium für die Regierungsgeschäfte. Er bestand aus Arbeitsausschüsse die von der Arbeitsausschuss der Exekutive und Arbeitsausschuss der Verfassung betrieben wurden.
Am 30. November 1918 erließ der Rat eine Verordnung über die Wahlen zur Nationalversammlung für den 19. Januar 1919. Am 29. Dezember 1918 traten die USP Mitglieder aus dem Rat der Volksbeauftragten aus und am 11. Februar 1919 löste sich der Rat auf und übergab die Geschäfte an die Regierung Philip Scheidemanns.